Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Terminen die nicht 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden, eine Ausfallgebühr von 85% der Behandlungskosten in Rechnung gestellt wird. Wird der Termin verspätet oder gar nicht wahrgenommen, rechnen wir die Leistung entsprechend §615 BGB auch zu 85% ab, falls kein andere Kunde die Zeit bucht.